Bürgerservice

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Das Kita-Portal für Eltern in Giengen

Seit Januar 2021 gibt es das zentrale Kita-Portal für Eltern in Giengen – mit einem klaren Ziel: Wir möchten Eltern und Erzieher/innen entlasten! Bisher haben Eltern ihre Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen vormerken lassen und dazu zu jeder Einrichtung Kontakt aufgenommen und dort die jeweiligen Formulare ausgefüllt.
Ab 25.01.2021 läuft die Vormerkung und Anmeldung über eine Stelle: das zentrale Kita-Portal beim Amt für Bildung und Soziales der Stadt Giengen.

Und so funktioniert’s:

  • 1. Sie informieren sich über das Kita-Angebot unserer Stadt: zum Beispiel mit Hilfe des „Kita-Wegweiser der Stadt Giengen“ (PDF-Download) – nach Anmeldung gerne auch in Verbindung mit Besuchen in Einrichtungen, die Sie interessieren.
  • 2. Sie wählen bis zu drei Kitas für Ihr Kind aus.
  • 3. Unter nachstehendem Link können Sie sich ein Benutzerkonto einrichten (> Registrierung – E-Mail-Adresse und Kennwort) oder sich dort über Ihr bereits bestehendes Benutzerkonto anmelden:
    Link zum Portal „Vormerkung für Kindertagesbetreuung“
  • 4. Die Startseite der Zentralen Vormerkung erscheint.
  • 5. Sie merken Ihr Kind in bis zu drei Kitas vor.
  • 6. Wir kümmern uns um Ihre Vormerkungen und informieren Sie möglichst rasch, in welchen der ausgewählten Kitas und wann Ihr Kind einen Platz bekommen könnte.
  • 7. Sie treffen Ihre Entscheidung; die weiteren Formalitäten erledigen wir gemeinsam.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen gerne: telefonisch unter 07322 952-2650, per E-Mail an kindergartenanmeldung(at)giengen.de.

Wir freuen uns auf Sie!

Stadt Giengen
Amt für Bildung und Soziales

^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle
  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung
^
Voraussetzungen
  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
^
Erforderliche Unterlagen
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

^
Frist/Dauer

abhängig von der Einrichtung

^
Kosten/Leistung

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

^
Rechtsbehelf

Kein

^
Sonstiges

Keine

^
Rechtsgrundlage
^
Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen