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Bürgerschaftliches Engagement

2002 ordnete die Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages dem bürgerschaftlichen Engagement folgende Attribute zu:

  • Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig.
  • Bürgerengagement ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet.
  • Mindestens ein Effekt des bürgerschaftlichen Engagements muss ein positiver Effekt für Dritte sein, es muss also Gemeinwohlbezug haben.
  • Bürgerengagement ist öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt,
  • In der Regel wird bürgerschaftliches Engagement gemeinschaftlich, beziehungsweise kooperativ ausgeübt.

Bürgerschaftliches Engagement ist somit immer die Investition von zeitlichen, materiellen und/oder finanziellen Ressourcen, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, am Gemeinwohl orientiert sind sowie zu einer Verbesserung von gesellschaftlichen Problemlagen beitragen können.

Ansprechpartnerin

Andrea Schindler

Mitarbeiterin Kultur, Sport und Tourismus

07322 952-2490

andrea.schindler(at)giengen.de