2002 ordnete die Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages dem bürgerschaftlichen Engagement folgende Attribute zu:
- Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig.
- Bürgerengagement ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet.
- Mindestens ein Effekt des bürgerschaftlichen Engagements muss ein positiver Effekt für Dritte sein, es muss also Gemeinwohlbezug haben.
- Bürgerengagement ist öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt,
- In der Regel wird bürgerschaftliches Engagement gemeinschaftlich, beziehungsweise kooperativ ausgeübt.
Bürgerschaftliches Engagement ist somit immer die Investition von zeitlichen, materiellen und/oder finanziellen Ressourcen, die der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, am Gemeinwohl orientiert sind sowie zu einer Verbesserung von gesellschaftlichen Problemlagen beitragen können.