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Industriegebiet Steinwiesen

Das Industriegebiet Steinwiesen befindet sich angrenzend an das Gewerbegebiet Ried im Osten der Giengener Kernstadt und bietet insbesondere Gewerbe- und Industriebetrieben, aber auch kleineren Handwerksbetrieben attraktive Ansiedlungsmöglichkeiten.

Interesse? Dann rufen Sie uns an!

Verfügbare Flächen:

Derzeit gibt es vereinzelt verfügbare Flächen, welche Sie gerne beim unten genannten Ansprechpartner erfragen können.

Ausweisung:

Industriegebiet

Bauplatzgrößen:

Variabel, bis zu 65.000 m²

Preis:

Auf Anfrage

Im Kaufpreis enthalten:

  • Grund und Boden einschl. Vermessung und erstmalige Abmarkung
  • Erschließungsbeitrag nach BauGB (für Straße, Gehweg und Beleuchtung) und Abwasserbeitrag

Im Kaufpreis nicht enthalten:

  • Hausanschlüsse für Kanal, Gas und Wasser von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze. Diese Kosten werden vom zuständigen Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt.
  • Weiterführung der Versorgungsleitungen im Baugrundstück zum Gebäude
  • Gebäudeaufnahme durch das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Vermessung (erfolgt später)
  • Anschlusskosten für Strom, Telekommunikation und Breitbandkabel (wird vom zuständigen Versorgungsunternehmen veranlagt)
  • Grunderwerbsteuer (wird vom Finanzamt nach dem Erwerb veranlagt)
  • Notargebühren (für Vertrag, Grundbucheintragung, Grundschuldbestellung usw.)

Weiter ist zu beachten:

  • Die Besitzübergabe (frühester Zeitpunkt des Baubeginns) erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Danach erfolgt auch die Erklärung der Auflassung (Freigabe des Eigentums durch die Gemeinde) und Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
  • Für die Bebauung sind die Vorschriften des Bebauungsplanes maßgebend, in den Sie zu den üblichen Öffnungszeiten gerne Einsicht nehmen können. Wenden Sie sich bitte an das Baurechts- und Planungsamt, Telefon: 07322 952-2850.
  • Das auf dem Grundstück zu erstellende Gebäude muss spätestens drei Jahre nach Beurkundung des Kaufvertrags bezugsfertig erstellt sein.
  • Bei der Abfuhr von Erdaushub, Steinmaterial und Ähnlichem sind Sie verpflichtet, für die Sauberhaltung der Umgebung des Bauplatzes und der Straßen, die bei der Abfuhr benützt werden, zu sorgen.
  • Mit den Bauarbeiten - auch Erdarbeiten - darf erst nach Erteilung der etwa notwendigen Baufreigabe und nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises begonnen werden.

Eckpunkte des Bebauungsplans:

Es handelt sich um ein Industriegebiet (GI).

  • Die Grundfläche beträgt 0,8.
  • Die maximale Bauhöhe beträgt 15 m.
  • Die Baumassenzahl beträgt 9,0.

Mit den Bauarbeiten - auch Erdarbeiten - darf erst nach Erteilung der etwa notwendigen Baufreigabe und nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises begonnen werden.

Ansprechpartner

Bernd Kocian

Amtsleiter Hauptamt

07322 952-2260

bernd.kocian(at)giengen.de