Anträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Kultur-Stiftung einzureichen. Antragsformulare können am Ende der Seite als pdf-Datei herunter geladen werden.
Antragsfristen sind der 1. März und der 1. September eines jeden Jahres.
Die Anträge sollen folgende Informationen enthalten:
- Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens aus der Name, Anschrift und Kurzvorstellung des Antragstellers, Bezeichnung, Inhalt, Konzeption, zeitlicher Ablauf, Ort und ggf. Programm des Vorhabens hervorgeht.
- Einen Kosten- und Finanzierungsplan. Im Finanzierungsplan sind Eigenmittel und Eigenleistungen, Höhe und Herkunft von weiteren beantragten oder bewilligten Drittmitteln, zu erwartende Einnahmen und die Höhe der gewünschten Förderung anzugeben. Der eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan ist verbindlich. Änderungen des Zuwendungszwecks oder der Finanzierung und der zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 30 % sind unverzüglich anzuzeigen.
Im Rahmen der beantragten Projekte sollen seitens der Antragsteller angemessene Einnahmen erzielt, Eigenmittel eingebracht und weitere Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in Form eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages, der mit Bedingungen und Auflagen als Vertragsbestandteil versehen werden kann. Falls ein Antrag abgelehnt wird, erhält der Antragsteller eine schriftliche Absage ohne Begründung.