Erstes Giengener Bestattungsinstitut
89537 Giengen an der Brenz
Ansprechpartner:
Herr Karl-Otto Leibersberger
Bereits 1972 gründeten Otto und Ilse Leibersberger, die Eltern des heutigen Inhabers, das "Erste Giengener Bestattungsinstitut". Seit der Übernahme durch Karl- Otto Leibersberger 1988, befindet sich der Firmensitz in eigenen Räumen in der Albstraße 2, seit 2012 in der Memminger Straße 20, in 89537 Giengen.
Unser Unternehmen ist Mitglied im Landesfachverband des Deutschen Bestattungsgewerbes und Agentur des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur.
1996 qualifizierte sich Karl-Otto Leibersberger vor der Handwerkskammer München zum geprüften Bestatter und erwarb die Berechtigung zur Führung des Fachzeichens.
Bestattungsunternehmen, die das Markenzeichen führen, erfüllen strenge persönliche, fachliche und betriebliche Kriterien und garantieren die Einhaltung des anspruchsvollen ethischen Standards des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. Als zertifiziertes Unternehmen bieten wir Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung aller uns übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit einem Sterbefall.
Wir sind das einzige Bestattungsunternehmen im Kreis Heidenheim, das das Markenzeichen "Bundesverband Deutscher Bestatter e.V" führen darf.
- die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen und besorgen
- den Bestattungstermin bei der zuständigen Friedhofsverwaltung in Abstimmung mit dem Geistlichen oder mit dem Redner vereinbaren und festlegen
- wir besorgen alle notwendigen Dokumente für die Erd-bzw. Feuerbestattung
- beraten Sie bei der Auswahl und Erwerb eines Grabes
- Wir organisieren die musikalische Begleitung
- bestellen die Dekorationen, Sargschmuck und Kränze beim Gärtner / Florist Ihrer Wahl
- gestalten mit Ihnen die Traueranzeige oder Danksagung in Zeitungen
- erstellen die Trauerdrucksachen, Gedenkbildern, Fotovergrößerung, Medaillons für Grabkreuze etc.
- wir beantragen die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt
- Abmeldung von Renten, Versicherungen, Gewerkschaften, GEZ etc.
- Antrag auf Vorschusszahlungen der Rente für Witwen/Witwer
- Herstellung von Erd- und Urnengräbern
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags 13.30 Uhr - 16.30 Uhr sowie nach telefonischer Absprache