Bürgerservice

Wertstoffe entsorgen

Wertstoffe sind Stoffe, die

  • nach ihrem Gebrauch wieder genutzt,
  • zu anderen Produkten umgewandelt oder
  • in Rohstoffe aufgespalten werden können.

Man kann sie wiederverwerten. Dadurch kehren sie in den Wirtschaftskreislauf zurück, was zusätzlich CO2 und Energie spart.

Wertstoffe sollten möglichst hochwertig recycelt werden. Dafür ist eine Trennung in zweierlei Hinsicht erforderlich: Bitte trennen Sie sorgfältig Verkaufsverpackungen in die einzelnen Fraktionen Glas (sog. Iglu-Behälter), Paper/Pappe/Karton (Papiertonne) und die sog. Leichtstoffverpackungen (gelber Sack/gelbe Tonne). Bitte achten Sie ferner darauf, auch die einzelnen Komponenten einer Verpackung voneinander zu trennen. Viele Verpackungen enthalten dazu Hinweise. Ein Joghurt-Becher z.B. sollte in Kunststoff (eigentlicher Becher), Pappe (Banderole um den Becher) sowie Aluminium (Deckel) getrennt werden. Die Trennung hat einen erheblichen Einfluss auf das spätere Recycling. Was bei der Trennung versäumt wird, lässt sich später nur schwer nachholen.

In einigen Kreise gibt es bereits eine Wertstoffsammlung. Dort können Sie auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen, d.h. z.B. Gegenstände aus Kunststoffen getrennt entsorgen.

^
Zuständige Stelle
^
zuständige Stelle
  • Für Restmüll/Biogut/grafische Papiere aus Papier/Pappe/Karton (das sind u.a. Zeitungen/Zeitschriften, keine Verpackungen): der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Stadt- beziehungsweise Landkreis, teilweise auch als kommunaler Eigenbetrieb beziehungsweise in der Rechtsform einer juristische Person des öffentlichen oder Privatrechts.
  • Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (Leichtstoffverpackungen LVP, Glas, Papier/Pappe/Karton) sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig, die mit der Abholung üblicherweise ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragen.
  • Die Papiertonne ist in den meisten Fällen sowohl für grafische Papiere (Zeitungen, Zeitschriften) als auch für Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Karton gedacht. In der Mehrzahl der Fälle liegt die Leerung in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
^
Bezugsort

Stadtkreis/Landkreis

^
Bearbeitungsdauer

unterschiedlich

^
Rechtsgrundlage

Um die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen, überwacht das Landratsamt als Untere Abfallrechtsbehörde alle Vorgänge dieser Art.

Zum 01.06.2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten und löst das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab.

^
Weitere Hinweise

Bei Fragen zur Entsorgung einzelner Abfallarten, zu Gebühren, Abfuhrterminen oder auch Öffnungszeiten der Entsorgungszentren ist der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim der richtige Ansprechpartner:

http://www.abfallwirtschaft-heidenheim.de/HOMEPAGE/index1.html

Telefon: 07321 9505-0

^
Vertiefende Informationen

Korken sind wertvolle Abfälle und ein hochwertiger Rohstoff mit herausragenden Eigenschaften.

Eine Auflistung von Sammelstellen und weitere Informationen zur getrennten Sammlung von Korken finden Sie unter "Korken für Kork" auf den Internetseiten der Diakonie Kork.