Bürgerservice

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

^
Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

^
Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

^
Erforderliche Unterlagen

keine

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

keine

^
Rechtsbehelf

keiner

^
Sonstiges

keine

^
Datenschutzhinweis
^
Rechtsgrundlage

keine