Steueridentifikationsnummer beantragen
Die Identifikationsnummer, auch bekannt unter dem Begriff Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), wird zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer Person im Verwaltungsverfahren zugeteilt.
Die Identifikationsnummer (IdNr) ist eine elfstellige Nummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einer Person einmalig zugeteilt wird. Sie ist dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht zum Beispiel durch einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes.
Durch die Identifikationsnummer werden beispielsweise Serviceleistungen der Steuerverwaltung oder der Sozialverwaltung (Beantragung von Kindergeld) möglich.
Bemerkung
Die Identifikationsnummer wird in folgenden Fällen zugeteilt:
- Zuzug aus dem Ausland
Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland wird automatisch eine Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern generiert und per Post an die Meldeanschrift verschickt. Sollten Sie bereits in Deutschland gemeldet gewesen sein, erhalten Sie Ihre damals zugeteilte Identifikationsnummer ebenfalls per Post. Bitte denken Sie daran, dass ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet sein muss!
- Geburt
Bei einer Geburt in Deutschland wird ebenfalls automatisch eine Identifikationsnummer generiert.
In beiden oben genannten Fällen erhalten Sie in der Regel nach 4 Wochen die Identifikationsnummer zugesandt.
Sie haben Ihre Identifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
Am einfachsten kann die Identifikationsnummer über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hier online beantragt werden.
Oder Sie sprechen persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Bürgeramt vor.
Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
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Mitarbeiterin Ordnungsamt
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Mitarbeiterin Ordnungsamt
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Mitarbeiterin Ordnungsamt
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Auszubildende Verwaltungsfachangestellte
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
Servicenummer: +49 228 406-1240
(Achtung: die Identifikationsnummer kann nicht telefonisch mitgeteilt werden)
Internet www.bzst.de
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Steueridentifikationsnummer beantragen
Die erstmalige Zuteilung sowie die erneute Zusendung der Identifikationsnummer ist gebührenfrei.
§ 139b Abgabenordnung (AO)
§ 3 Bundesmeldegesetz (BMG)