Bürgerservice

Verpflichtungserklärung

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Team
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • deutscher Staatsangehöriger oder EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger mit unbefristetem Aufenthaltsrecht
  • unbefristeter Arbeitsvertrag oder selbständig
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Verfahrensablauf

Der Verpflichtete stellt einen Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde Giengen.Gerne können vorab die Unterlagen (Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 des Aufenthaltsgesetzes und die Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung)  ausgefüllt mitgebracht werden. Bei Verpflichtenden die selbständig sind benötigen wir die Vorlage einer Bescheinigung vom Steuerberater, diese ist ebenfalls in den Formularen hinterlegt. Vor Ort wird in der Ausländerbehörde berechnet, ob das Einkommen des Verpflichtenden ausreichend ist. Nach der Gesamtprüfung wird die Verpflichtungserklärung in 2-facher Ausfertigung erstellt (eine Ausfertigung für den Verpflichtenden und eine weitere für die Ausländerbehörde). Die Originalausfertigung muss der Verpflichtende persönlich bei der Ausländerbehörde unterscheiben und abholen. Diese ist dann per Post der eingelandenen Person zu übersenden.

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Erforderliche Unterlagen
  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • die letzten 3 Lohnabrechnungen (Gehaltszettel) oder Bescheinigung von Steuerberater (bei Selbständigkeit)
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Kosten/Leistung

pro Verpflichtungserklärung 29 €

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Zugehörigkeit zu