Vormundschaft und rechtliche Betreuung

Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.

Die Interessen solcher Erwachsener nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - vor allem durch eine vorsorgebevollmächtigte Person - besorgt werden können.

Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel