Schulkinderbetreuung

Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die Bedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulsekretariaten, Gemeinden oder Städten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Ob und welche Betreuung angeboten wird, entscheiden die Träger aufgrund des bestehenden Bedarfs.

Träger sind Gemeinden und Stadtkreise beziehungsweise die freien Träger wie beispielsweise Fördervereine.

Ein Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot besteht nicht.

Gerade für die jüngeren Kinder ist das Angebot der Verlässlichen Grundschule interessant.

Eine Erweiterung des Betreuungsangebots bietet die flexible Nachmittagsbetreuung, die auch an weiterführenden Schulen eingerichtet werden kann.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Hort an der Schule oder einen herkömmlichen Hort zu besuchen.

An einer Ganztagsschule können Schülerinnen und Schüler auch nachmittags an ihrer Schule bleiben und bekommen dort ein Mittagessen.

Manche Träger haben Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen getroffen, um die Betreuung für Schulkinder zu ermöglichen und auszubauen. So bieten Kindergärten in Zusammenarbeit mit der Schule den Besuch altersgemischter Gruppen an, in denen Kinder verschiedener Altersgruppen, vom Kleinkind bis zum Schulkind, gemeinsam betreut werden.

Die Betreuungsangebote werden zum Teil auch durch Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit verschiedener Träger oder durch eine Zusammenarbeit mit Musikschulen oder Kunstschulen ergänzt.

Auch örtliche Vereine können das Betreuungsangebot bereichern. Kooperationen mit Vereinen haben bereits eine längere Tradition. Erforderlich ist bei dieser Zusammenarbeit immer die Absprache vor Ort zwischen Schule, Verein und kommunalem Träger der Betreuung.

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Dienstleistungen
Übergeordnete Lebenslage: Kinderbetreuung