






Allgemeine Wahlinformationen
Am Sonntag, 12. Juli 2009 wählten die rund 14.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Giengen ihren Oberbürgermeister. Hätte im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, hätten die Bürger am Sonntag, 2. August 2009 erneut zur Wahlurne gehen müssen. Im zweiten Wahlgang wäre der Bewerber gewählt gewesen, der die meisten gültigen Stimmen erhält.
Die achtjährige Amtszeit von Oberbürgermeister Clemens Stahl endet am 9. September 2009. Die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Giengen an der Brenz wurde am 24. April 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Wer durfte kandidieren (Wählbarkeit)?
Wählbar gem. § 46 Gemeindeordnung ist jede/jeder Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und jeder Unionsbürger, der/die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen noch nicht 65. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Gemeindewahlausschuss
Aufgabe des Gemeindewahlausschusses ist es, die Wahl zu leiten und das Wahlergebnis festzustellen.
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Herr Jörg Nüsseler. Zu dessen Stellvertreter wurde Herr Karlheinz Hoock bestellt.
Weitere Mitglieder des Gemeindewahlausschusses:
Beisitzer:
Haag, Werner
Ruoff, Werner
Wiedemann, Reinhold
Stellvertreter/innen:
Zirn, German
Fischer, Elisabeth
Then, Erika
Über die Zulassung der Bewerbungen beschließte der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2009, um 17.00 Uhr im Besprechungszimmer 25, 2.OG des Rathauses Giengen. Die Sitzung war öffentlich.
Wahlgrundsätze:
Der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Entfällt auf keine/n Bewerber/in im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, müssen die Wähler am Sonntag, 2. August 2009 erneut zur Wahlurne gehen. Bei dieser Wahl gilt der Bewerber / die Bewerberin als gewählt, der / die die höchste Stimmenzahl erreicht.