Stadt Giengen an der Brenz

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Schriftzug "Komm mit nach Giengen"
Collage mit schaukelndem Kind, das auf die Dächer Giengens blickt
 

Weitere Informationen

Konten

Kreissparkasse Giengen
Konto-Nr. 1 150 014
BLZ 632 500 30

Volksbank Brenztal eG
Konto-Nr. 201 608 006
BLZ 600 695 27

BW Bank
Konto-Nr. 4 371 010
BLZ 600 501 01

Postbank
Konto-Nr. 6 590 705
BLZ 600 100 70

Statistisches Bundesamt

Hier werden statistische Informationen erhoben, gesammelt, aufbereitet, dargestellt und analysiert.

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Startseite » Rathaus & Bürger » Finanzen » Steuern & Gebühren

Steuern & Gebühren

Wichtige Steuersätze

Hundesteuer

Steuersätze

  • Ersthund = 84,00 EUR
  • weiterer Hund = 168,00 EUR
  • Kampfhund = 672,00 EUR
  • Zwingersteuer = 168,00 EUR

Steuerbefreiungen

Wachhunde - Außenbereich = ja
Tierheim = Befreiung erfolgt im ersten Jahr der Hundehaltung

Hundesteuer  anderer Gemeinden im Landkreis!

Grund- & Gewerbesteuer

Grundsteuer A = 320 v. H.

Grundsteuer B = 440 v. H.

Gewerbesteuer = 370 v. H.

Grund- und Gewerbesteuer anderer Gemeinden im Landkreis!

Vergnügungssteuer

Steuersätze

  • mit Gewinnmöglichkeit
    • Spielhalle = 15 % der elektr. gezählten Bruttokasse
    • andere Orte = 15 % der elektr. gezählten Bruttokasse

  • ohne Gewinnmöglichkeit
    • Spielhalle = 120,00 EUR
    • andere Orte = 60,00 EUR

Steuerbefreiung

Billard = ja
Tischfußball = ja
Dart = ja
Musikautomat = ja

Vergnügungssteuer anderer Gemeinden im Landkreis!

Kindergartengebühren

Kommunal

Kindergartengebühren für Kinder ab drei Jahren

Regelgruppe (gültig ab 1. September 2011) 

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 97,00 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 74,00 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 49,00 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 16,00 EUR

Halbtagsgruppe (20 Std./Woche)

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 72,80 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 55,50 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 36,80 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 12,00 EUR

Gruppe verlängerte Öffnungszeiten

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 111,60 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 85,10 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 56,40 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 18,40 EUR

Ganztagesgruppe

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 223,10 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 170,20 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 112,70 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 36,80 EUR
          

Kindergartengebühren für Kinder unter drei Jahren

Altersgemischte Gruppen ab zwei Jahren (Öffnungszeiten 30 Std./Woche)

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 164,90 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 125,80 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 83,30 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 27,20 EUR

 

Altersgemischte Gruppen ab zwei Jahren (Öffnungszeiten 20 Std./Woche vormittags)

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 123,80 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 94,40 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 62,60 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 20,40 EUR

 

Ganztagesgruppe ab zwei Jahren

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 252,20 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 192,40 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 127,40 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 41,60 EUR

 

Kleinkindgruppe 25 Std./Woche ab 12 Monaten

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 191,40 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 142,00 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 96,00 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 38,70 EUR

Kleinkindgruppe 30 Std./Woche ab 12 Monaten

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 229,60 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 170,40 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 115,20 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 46,40 EUR

Gebühren Ferienbetreuung Kindergarten

  • Pro Kind und Woche = 36,00 EUR

 

Gebühren für Kernzeitbetreuung an Schulen

  • Einem Kind unter 18 Jahren = 43,70 EUR
  • Zwei Kindern  unter 18 Jahren = 33,30 EUR
  • Drei Kindern unter 18 Jahren = 22,10 EUR
  • vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 7,20 EUR

Gebühren Ferienbetreuung Schulkinder (Haus der Jugend)

  • Pro Kind und Tag inkl. Verpflegung = 8,00 EUR
  • Pro Kind und Woche inkl. Verpflegung = 40,00 EUR

Kindergartengebühren anderer Gemeinden im Landkreis!

Friedhofsgebühren

Grabnutzungsgebühr

  • Reihengrab
    • Kinder bis 10 Jahre = 420,00 EUR
    • Erwachsene ab 10 Jahre = 1.500,00 EUR
    • Urnen = 580,00 EUR
    • Urnen-Reihen-Nische = 1.220,00 EUR (Nutzungsdauer = 15 Jahre)

  • Wahlgrab
    • Einzelgrab = 1.990,00 EUR
    • Tiefgrab = 2.900,00 EUR
    • Urnengrab = 685,00 EUR
    • Urnenwahl-Nische = 1.620,00 EUR

  • Nutzungsdauer = 20 Jahre
  • Aussegnungshalle = keine

Friedhofsgebühren anderer Gemeinden im Landkreis!

 
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