
Weitere Informationen
Konten
Kreissparkasse Giengen
Konto-Nr. 1 150 014
BLZ 632 500 30
Volksbank Brenztal eG
Konto-Nr. 201 608 006
BLZ 600 695 27
BW Bank
Konto-Nr. 4 371 010
BLZ 600 501 01
Postbank
Konto-Nr. 6 590 705
BLZ 600 100 70
Statistisches Bundesamt
Steuern & Gebühren
Wichtige Steuersätze
Hundesteuer
Steuersätze
- Ersthund = 84,00 EUR
- weiterer Hund = 168,00 EUR
- Kampfhund = 672,00 EUR
- Zwingersteuer = 168,00 EUR
Steuerbefreiungen
Wachhunde - Außenbereich = ja
Tierheim = Befreiung erfolgt im ersten Jahr der Hundehaltung
Hundesteuer anderer Gemeinden im Landkreis!
Grund- & Gewerbesteuer
Grundsteuer A = 320 v. H.
Grundsteuer B = 440 v. H.
Gewerbesteuer = 370 v. H.
Grund- und Gewerbesteuer anderer Gemeinden im Landkreis!
Vergnügungssteuer
Steuersätze
- mit Gewinnmöglichkeit
- Spielhalle = 15 % der elektr. gezählten Bruttokasse
- andere Orte = 15 % der elektr. gezählten Bruttokasse
- ohne Gewinnmöglichkeit
- Spielhalle = 120,00 EUR
- andere Orte = 60,00 EUR
Steuerbefreiung
Billard = ja
Tischfußball = ja
Dart = ja
Musikautomat = ja
Vergnügungssteuer anderer Gemeinden im Landkreis!
Kindergartengebühren
Kommunal
Kindergartengebühren für Kinder ab drei Jahren
Regelgruppe (gültig ab 1. September 2011)
- Einem Kind unter 18 Jahren = 97,00 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 74,00 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 49,00 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 16,00 EUR
Halbtagsgruppe (20 Std./Woche)
- Einem Kind unter 18 Jahren = 72,80 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 55,50 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 36,80 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 12,00 EUR
Gruppe verlängerte Öffnungszeiten
- Einem Kind unter 18 Jahren = 111,60 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 85,10 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 56,40 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 18,40 EUR
Ganztagesgruppe
- Einem Kind unter 18 Jahren = 223,10 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 170,20 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 112,70 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 36,80 EUR
Kindergartengebühren für Kinder unter drei Jahren
Altersgemischte Gruppen ab zwei Jahren (Öffnungszeiten 30 Std./Woche)
- Einem Kind unter 18 Jahren = 164,90 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 125,80 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 83,30 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 27,20 EUR
Altersgemischte Gruppen ab zwei Jahren (Öffnungszeiten 20 Std./Woche vormittags)
- Einem Kind unter 18 Jahren = 123,80 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 94,40 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 62,60 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 20,40 EUR
Ganztagesgruppe ab zwei Jahren
- Einem Kind unter 18 Jahren = 252,20 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 192,40 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 127,40 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 41,60 EUR
Kleinkindgruppe 25 Std./Woche ab 12 Monaten
- Einem Kind unter 18 Jahren = 191,40 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 142,00 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 96,00 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 38,70 EUR
Kleinkindgruppe 30 Std./Woche ab 12 Monaten
- Einem Kind unter 18 Jahren = 229,60 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 170,40 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 115,20 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 46,40 EUR
Gebühren Ferienbetreuung Kindergarten
- Pro Kind und Woche = 36,00 EUR
Gebühren für Kernzeitbetreuung an Schulen
- Einem Kind unter 18 Jahren = 43,70 EUR
- Zwei Kindern unter 18 Jahren = 33,30 EUR
- Drei Kindern unter 18 Jahren = 22,10 EUR
- vier und mehr Kindern unter 18 Jahren = 7,20 EUR
Gebühren Ferienbetreuung Schulkinder (Haus der Jugend)
- Pro Kind und Tag inkl. Verpflegung = 8,00 EUR
- Pro Kind und Woche inkl. Verpflegung = 40,00 EUR
Kindergartengebühren anderer Gemeinden im Landkreis!