Stadt Giengen an der Brenz

Seitenbereiche

Schnellmenü und Darstellung

6 Startseite | Kontakt | 9 Inhalt
Weiter zur Navigationshilfe
Logo der Stadt Giengen an der Brenz
Kopf eines Einhorns
Lupe -Zoom | Standard | Zoom+ Lupe

Volltextsuche

Schriftzug "Komm mit nach Giengen"
Collage mit schaukelndem Kind, das auf die Dächer Giengens blickt
 

Weitere Informationen

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Kontakt

Stadtverwaltung Giengen
Rathaus
Marktstraße 11
89537 Giengen an der Brenz
Fon: 07322/952-0
Fax: 07322/952-1109
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten der Dienstgebäude

Montag, Dienstag, Freitag
9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Mittwoch
7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Donnerstag
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten des i-Punktes

Montag bis Donnerstag
10.00 Uhr bis 12.30 Uhr
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Samstag (April bis Oktober)
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:

Startseite » Rathaus & Bürger » Rathausinfo » Lebenslagen

Lebenslagen

Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt - und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Alle Angaben beziehen sich auf den Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen gilt der Ort, an dem Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnsitz. Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

 
© 2010 Stadt Giengen - Impressum - made by komm.on.line GmbH [Diese Seite Drucken]